AGB

Allgemeine Reisebedingungen THAIBREAK 

Stand Berlin 25.09.2026

Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreisen der PARTYSAN CENTRAL GmbH. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB. §

1. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.

Bucht eine Person für mehrere Teilnehmer, ist sie für deren Vertragsverpflichtungen verantwortlich, soweit sie diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.

Die Buchungsbestätigung wird in elektronischer Form übermittelt.

2. Zahlung

Der Reisepreis und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

Bei Zahlung per Banküberweisung kann eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises geleistet werden. Der Restbetrag ist spätestens zum 01.12.2026 fällig, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe ohne Abzug von Gebühren dem Konto des Veranstalters gutzuschreiben.

Bei Kreditkartenzahlung ist der vollständige Reisepreis bei Buchung fällig.

3. Reiseleistungen und Programm

Umfang und Inhalt der Reiseleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

THAIBREAK ist ein Event- und Reiseformat. Änderungen von DJs, Künstlern, Spielzeiten, Veranstaltungsorten oder einzelnen Programmpunkten können insbesondere aufgrund organisatorischer, behördlicher, wetterbedingter oder sonstiger nicht vom Reiseveranstalter beeinflussbarer Umstände erforderlich werden.

Unerhebliche Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen bleiben unberührt.

4. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Im Rahmen von THAIBREAK können bei Veranstaltungen sowie in öffentlich zugänglichen Veranstaltungsbereichen Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation, Berichterstattung sowie der Kommunikation und Bewerbung von THAIBREAK angefertigt und veröffentlicht werden.

Die Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

5. Änderungen vor Reisebeginn

Der Reiseveranstalter kann unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Reisende wird hierüber klar und verständlich informiert.

Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei nach Vertragsschluss gestiegenen Beförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff- oder Energiekosten, gestiegenen Steuern oder Abgaben oder einer Änderung der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse.

Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn der Reisende spätestens 20 Tage vor Reisebeginn hierüber informiert wird. Entsprechende Kostensenkungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an den Reisenden weitergegeben.

Übersteigt eine angebotene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises oder muss eine wesentliche Reiseleistung erheblich geändert werden, gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden.

6. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Fall verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach folgender Stornostaffel verlangen:

– bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 %
– 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 55 %
– 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 70 %
– 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 85 %
– ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 100 %

Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Reiseveranstalter ist auf Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

7. Übertragung der Reise

Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erklären, dass ein Dritter in den Reisevertrag eintritt. Eine Erklärung, die spätestens sieben Tage vor Reisebeginn eingeht, gilt in jedem Fall als rechtzeitig.

Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson die Reisevoraussetzungen nicht erfüllt.

Für tatsächlich entstehende und angemessene Mehrkosten der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche und der neue Reisende gesamtschuldnerisch.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung.

Der Reiseveranstalter wird sich jedoch um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit dies möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die gesetzlichen Rücktrittsfristen eingehalten werden.

Ein Rücktritt ist ebenfalls möglich, wenn der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der Reise gehindert ist.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.

Der Reiseveranstalter kann den Vertrag außerdem kündigen, wenn ein Reisender die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, das eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Die gesetzlichen Folgen einer solchen Kündigung bleiben unberührt.

10. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Für unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, erhebliche Sicherheitsrisiken, behördliche Maßnahmen, Epidemien, kriegerische Ereignisse oder vergleichbare Umstände gehören, sofern sie außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen und ihre Folgen auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

11. Reisemängel und Mitwirkungspflichten

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Reiseleistungen frei von Reisemängeln zu erbringen.

Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle mitzuteilen und, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Der Reisende ist außerdem verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Schadensvermeidung und Schadensminderung beizutragen.

Die gesetzlichen Rechte auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz bleiben unberührt.

12. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und für die Personen und Unternehmen, deren er sich zur Erbringung dieser Leistungen bedient.

Soweit internationale Übereinkünfte oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften für einzelne Reiseleistungen Haftungsbeschränkungen vorsehen, kann sich der Reiseveranstalter hierauf im gesetzlich zulässigen Umfang berufen.

Die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt sein.

13. Vermittelte Fremdleistungen und zusätzliche Transfers

Leistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Pauschalreise sind und vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt werden, werden ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet.

Hierzu können insbesondere zusätzliche Ausflüge, Eintrittskarten, Veranstaltungen und zusätzliche Beförderungsleistungen gehören.

Bei solchen Leistungen kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Durchführung der vermittelten Fremdleistung. Eine Haftung für eigenes Verschulden oder die Verletzung gesetzlicher Vermittlungspflichten bleibt unberührt.

Dies gilt insbesondere für zusätzliche, nicht im Reisepaket enthaltene Transfers. Dabei können landestypische Verkehrsmittel wie Taxis, Sammeltaxis, Songthaews, Minibusse oder Motorboote eingesetzt werden. Deren Ausstattung und Sicherheitsstandards können von den in Deutschland oder der Europäischen Union üblichen Standards abweichen.

Ist ein Transfer dagegen Bestandteil der gebuchten Pauschalreise, gelten hierfür uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts.

14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden vor Vertragsschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die für die Reise maßgeblichen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen.( für Deutsche Staatsbürger)

Der Reisende ist für die Einhaltung der für ihn geltenden Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie für die Vollständigkeit und Gültigkeit seiner persönlichen Reisedokumente selbst verantwortlich.

Dies gilt nicht, soweit Nachteile auf einer schuldhaften Falsch- oder Fehlinformation des Reiseveranstalters beruhen.

15. Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken- und gegebenenfalls Gepäckversicherung wird empfohlen.

Soweit Versicherungen nicht ausdrücklich als Reiseleistung ausgewiesen sind, sind sie nicht Bestandteil des Reisevertrages.

16. Verjährung

Ansprüche des Reisenden nach den gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreiseverträge verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von THAIBREAK.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, entgegenstehen.

Für Klagen gegen den Reiseveranstalter gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Allgemeiner Gerichtsstand der PARTYSAN CENTRAL GmbH ist Berlin.

Ist der Reisende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand.

Berlin wird außerdem als Gerichtsstand vereinbart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO im Einzelfall gesetzlich zulässig ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Reiseveranstalter

PARTYSAN CENTRAL GmbH
Pfuelstraße 5
10997 Berlin
Deutschland

Tel.: +49 30 400567-0
E-Mail: [email protected]

HRB 104002 B
Amtsgericht Charlottenburg
Geschäftsführer: Thomas Kleutgen