AGB

Mit der hier platzierten Reservierung  kommt noch keine Buchung zu Stande. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Reisepreises gilt die Buchung als bestätigt.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer dann erfolgten Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch verbindlich für die von Ihnen in der Bestellung ausgewiesenen weiteren Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie ebenfalls einstehen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine digitale Bestätigung/ Rechnung.

2. Bezahlung

Im Buchungsverlauf können Sie zwischen der Bezahlung des kompletten Reisepreises oder einer Teilzahlung von 50% des Rechnungsbetrages wählen.

Die Restzahlung ist spätestens zum 31.12.2023 zu leisten. Es erfolgt unsererseits keine gesonderte Zahlungsaufforderung. Erst mit vollständiger Bezahlung der Reiserechnung gilt die Buchung als bestätigt.

3. Reiseprogramm und Leistungen, Recht am eigenen Bild

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Internetseite sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass uns hinsichtlich der in der Bewerbung aufgeführten Partys Änderungen hinsichtlich der DJs, der Zeit und der Locations vorbehalten bleiben.
Unsere Reisen werden häufig von der Presse begleitet und/ oder für die Präsentation von Sponsorenpartner genutzt.  Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm Foto-, Film- oder Tonaufnahmen gemacht werden. Mit der unentgeltlichen Veröffentlichung der gemachten Ton- oder Bildaufnahmen erklärt sich der Reisende einverstanden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, etwaige Erhöhungen des Kerosinpreises oder einer Änderung, der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 5 Werktage liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend machen. Hiervon ausgenommen sind Änderungen im Programm, die durch staatliche, behördliche oder religiöse Regularien des Reiselandes bedingt sind.

5. Rücktritt des Kunden, Schriftform

5.1. Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.

5.2. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Grundlage hierfür ist eine ausdrückliche Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

– die gewissenhafte Reisevorbereitung;
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
– die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden , der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Einige Transfers, soweit nicht ausdrücklich in der Reisebeschreibung enthalten, sind nicht Bestandteil der Reise und werden von uns mit landestypischen Mitteln organisiert (z.B. Sammeltaxis ohne Sicherheitsgurte oder Motorboote). Der Reiseteilnehmer kann die von uns organisierten Transportmittel nutzen. Vertragspartner ist hier nur der Transportunternehmer (z.B. Taxibetreiber). Eine Haftung unsererseits für Schäden, die solchen Transfers entstehen, wird ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzforderungen sind gegen den jeweiligen Transportunternehmer zu richten.

10. Gewährleistung

10.1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen uns unter der am Ende dieser Reisebedingungen ersichtlichen Telefon-Nr. zu den üblichen Geschäftszeiten. Oder schicken Sie uns eine Mail. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Unterlagen genannte Buchungsnummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.

10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

10.4. Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen, dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf EUR 60.000,-, bei Sachschäden auf EUR 4.000,- beschränkt.
Liegt der Reisepreis über EUR 1.800,-, ist die Haftung auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

12.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.
Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des am Ende der Reisebedingungen genannten Veranstalters.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Datenschutz

Alle Personen bezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß DSGVO gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

18. Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben sind pro Person, sofern unten nicht anders angegeben!

Bis 30. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises,
ab 29. bis 22. Tag 55%,
ab 21. bis 15. Tag 70%,
ab 14. bis 7. Tag 85%,
ab 6. Tag 100%;

in allen Fällen mindestens EUR 50,-.

19. Prospektangaben

Die Erstellung dieser Internetseite erfolgte im August 2024. Naturgemäß kann der Prospekt / Internetseite nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Einzelheiten der Reiseabwicklung wie z.B. Termine und Abflugzeiten anführen. Änderungen insoweit sind möglich und bleiben vorbehalten. Maßgeblich hinsichtlich der Termine, Preise, Reisezeiten etc. ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, rechtswirksam getroffenen Abreden.

Veranstalter

PARTYSAN CENTRAL GmbH
Pfuelstr. 5
D-10997 Berlin

Tel.: +49 30 400567-0
Mail info{at}thaibreak.net

HRB 104002B / Amtsgericht Berlin Charlottenburg
GF Thomas Kleutgen

Gerichtsstand ist Berlin